Tranfergesellschaft

Die Transfergesellschaft ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das (indirekt) in § 1SGB III (bis 31. März 2012: § 216b SGB III a.F.) definiert ist. Transfergesellschaft, was bedeutet das für den Arbeitnehmer.

Was ist eine Transfergesellschaft, was bedeutet der Wechsel für den betroffenen Arbeitnehmer rechtlich und wirtschaftlich?

Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten freiwillig. Transfergesellschaften werden über ein gesetzlich . Transfergesellschaft dient dazu, mit staatlichen Fördermitteln die Unternehmen bei notwendigem Personalabbau zu unterstützen, die . Transfergesellschaften – auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften genannt – sind derzeit in aller Munde.

Sie sind ebenso nützlich wie umstritten: Transfergesellschaften sollen in der Schlecker-Pleite den Angestellten die Arbeitslosigkeit ersparen. Wenn Sie in die Transfergesellschaft wechseln, sind Sie dort fest angestellt, nicht mehr bei Ihrem Arbeitgeber. Für die Transfergesellschaft gibt es auch andere Bezeichnungen, wie zum Beispiel Auffanggesellschaft oder Qualifizierungsgesellschaft.

Der Ruf von Transfergesellschaften ist angeknackst. Gelten sie doch als 12-monatige Verwahranstalt potenzieller Arbeitsloser.