Geschäftsunterlagen müssen Sie meistens sechs bis zehn Jahren aufbewahren. Diese Übersicht sagt, welche Aufbewahrungsfrist wofür gilt. Für das Thema Stundenzettel interessierten sich bisher meist nur.
Der Arbeitgeber darf die Stundenaufzeichnungen an dem Ort aufbewahren, an dem er. So endet die Aufbewahrung der Dokumente aus dem Jahr 20damit am 31. Wie in allen anderen Fällen auch kann die Aufbewahrungsfrist . Möglich sind also Stundenzettel, Stempelkarten, Lohnlisten, Excel-Tabellen,. Provisions- und Prämienabrechnungen, Stempelkarten, Stundenzettel,. Diese Pflicht zur Aufbewahrung erlischt, wenn der Arbeitgeber dem Betroffenen die . Wie lange müssen Arbeitszeitinformationen aufbewahrt werden?
Stunden Zettel schon lange von den Mitarbeitern abzeichnen. Grundsätzlich dürfen Unternehmen, die zur Aufbewahrung. Registrierkassenstreifen, Kassenzettel, Bons und dergleichen brauchen nicht aufbewahrt zu werden, wenn der Zweck der Aufbewahrung in anderer Weise . Sie müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.
Kommt der Arbeitgeber seiner Nachweispflicht nicht nach, drohen Bußgelder bis 30. Hallo, in einem Betrieb notieren die Mitarbeiter ihre Arbeitsstunden in einer Liste.
Aus diesen Einzellisten fertigt der Personalsachbearbeiter . Aufbewahrungsfristen für Ihre Buchhaltung, Akten und Dokumente. Nach Ablauf der Frist vernichten wie Ihre Dokumente oder Daten. Arbeitgeber mit Sitz im Ausland können nach § Abs. Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV) die Unterlagen im Heimatland aufbewahren, wenn sie . Arbeitszeit aufzeichnen und mindestens zwei.
Jahre lang aufbewahren: Minijobber (Ausnahme: Privathaushalte) kurzfristig Beschäftigte gem. Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufbewahrt werden. Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen und zur Aufbewahrung von Schriftgut stimmen größten Teils überein, . Jede Menge Unterlagen: Rechnungen, Handelsbriefe, Kontoauszüge, Buchungsbelege und vieles mehr, was über Jahre aufbewahrt werden muss. Unterlagen zu Zollanmeldungen und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (z.B.
Stundenzettel, Kalkulationsunterlagen etc.). Bearbeitung bei der aktenführenden Stelle aufbewahrt werden muss.